HU / AU
Fahrzeugservice Eichler in Königswartha führt HU/AU mit externen Prüfingenieuren der DEKRA durch. Geben Sie Ihr Fahrzeug noch vor der Hauptuntersuchung bei uns ab! Wir werden es entsprechend prüfen. Das spart Zeit und Kosten. Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in regelmäßigen Abständen auf Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft werden. Bei dieser Prüfung, der Hauptuntersuchung (HU), wird eine Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung der Fahrzeuge durchgeführt: Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens Ihres Fahrzeugs. Sie ist gemäß § 47a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit Anlage XIa StVZO in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Selbstverständlich, vergeben die Prüfingenieure der DEKRA, nach gründlicher Prüfung, auch eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der StVZo, zum Beispiel bei Ihrer neuen Rad- Reifen- Kombination.